Prüfungsordnung zur Brauchbarkeit in Bayern (QBPO)
Seit 2024 gilt nun ausschließlich die neue „Ordnung zur Durchführung der Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde (QBPO) in Bayern„.
Durch das Modulare System kann jeder Hundeführer die Teile ablegen, die seinen jagdlichen Bedürfnissen entsprechen.
Die Module der Allgemeinen Brauchbarkeit sind:
(A) Stufe 1 – Gehorsam + Nachsuche
(A) Stufe 2 – Feld und Wald
(A) Stufe 3 – Wasser.
Zusätzlich gibt es die sogenannten besonderen Brauchbarkeiten:
(B) – Erschwerte Nachsuche
(C) Stufe 1 – Bewegungsjagd
(C) Stufe 2 – Eignungsnachweis Schwarzwildgatter
(D) – Baujagd
Die Prüfungsteile, die bereits in der HZP bestanden wurden, müssen nicht wiederholt werden (meisten die Wasser- und Feldarbeit).
Links zur bayerischen Prüfungsordnung:
Prüfungsordnung Dressurprüfung
Prüfungsordnung Brauchbarkeitsprüfung (QBPO)
Die QBPO in Kürze erklärt: Video zur QBPO